Gesetzklar
Bund BGBl: BGBl I Erstverkündet: 07. März 1983
§ 3

§ 3 – Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser Verordnung sind: Hersteller normal Zuckerhersteller und Isoglukosehersteller, normal normal Zuckerhersteller normal die Inhaber von Unternehmen, die Zucker im Sinne der Nummer 4 herstellen oder gewinnen, auch wenn Zucker im Produktionsablauf nur als Zwischenerzeugnis entsteht, normal normal Isoglukosehersteller normal die Inhaber von Unternehmen, die aus Stärke, Glukose oder Glukosepolymeren fruktosehaltige Glukose (Isoglukose) herstellen, auch wenn Isoglukose im Produktionsablauf nur als Zwischenerzeugnis entsteht, normal normal Zucker normal die in Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 952/2006 der Kommission vom 29. Juni 2006 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 318/2006 des Rates hinsichtlich der Binnenmarktordnung und Quotenregelung für Zucker aufgeführten Erzeugnisse, normal normal Isoglukose normal die in Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 952/2006 aufgeführten Erzeugnisse, normal normal Verarbeiter Unternehmen im Sinne des Artikels 137 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 992/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007 (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 671) in der jeweils geltenden Fassung, die Industriezucker, Industrieisoglukose oder Industrieinulinsirup im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 zu Erzeugnissen, die im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 967/2006 der Kommission vom 29. Juni 2006 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 318/2006 des Rates hinsichtlich der Nichtquotenerzeugung im Zuckersektor genannt sind, verarbeiten. normal normal arabic

Kurz erklärt

  • Hersteller sind Unternehmen, die Zucker oder Isoglukose produzieren, auch wenn diese nur als Zwischenerzeugnisse entstehen.
  • Zucker umfasst Produkte, die in einer bestimmten EU-Verordnung aufgeführt sind.
  • Isoglukose bezieht sich auf fruktosehaltige Glukose, die aus Stärke oder Glukose hergestellt wird.
  • Verarbeiter sind Unternehmen, die Industriezucker oder ähnliche Produkte gemäß einer anderen EU-Verordnung verarbeiten.
  • Die genannten Verordnungen regeln die Marktorganisation und Quoten für Zucker und verwandte Produkte in der EU.